Unsere Kanzlei begleitet Ihr Unternehmen durch die digitale Welt und die verschiedenen Informationstechnologien. Das Informationstechnologierecht umfasst verschiedene Bereiche und Rechtsgebiete – darunter: IT-Verträge, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Telekommunikationsrecht, Self-Publishing (z. B. Book-on-Demand) und Domainrecht. Zudem beraten Sie unsere Anwälte im Bereich des Internetrechts. Als erfahrene IT-Kanzlei unterstützen wir Unternehmen bei allen Belangen rund um den Bereich IT-Recht.
Vertragsgestaltung für IT-Projekte - KANZLEI WEBER LEGAL

Domainrecht – Unterstützung rund um Ihre Domain

Domains können einen großen finanziellen Wert für Unternehmen haben. Neben den Markenrechten spielen im Domainrecht auch das Wettbewerbs- und Urheberrecht wichtige Rollen. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie beispielsweise beim Domainhandel oder der Registrierung einer Domain. Wurde Ihre Domain abgemahnt oder möchten Sie eine Drittdomain abmahnen lassen? Dann wenden Sie sich an unsere Rechtsexperten. Wir überprüfen, ob Rechte verletzt wurden und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte.

Verträge für Anwalt für IT Recht - KANZLEI WEBER LEGAL

Beratung im Telekommunikationsrecht

Die modernen Informationstechnologien haben neue Entwicklungen im Telekommunikationsbereich mit sich gebracht. Das Telekommunikationsrecht stellt deshalb teils hohe Anforderungen an die Pflichten von Telekommunikationsbetreibern. Diese Pflichten gelten für Fest- und Mobilfunknetzbetreiber und Anbieter von Telekommunikationsdiensten, also beispielsweise auch für Messenger-Apps. Zudem fallen Dienste unter das Telekommunikationsrecht, bei denen nicht sofort ersichtlich ist, dass es sich um Telekommunikationsdienste handelt. So spielt das Telekommunikationsrecht beispielsweise auch eine wichtige Rolle für Onlineshop-Betreiber, die über den Onlineshop mit ihren Kunden kommunizieren.

 

Durch die ständig fortschreitende Entwicklung der Telekommunikationsbranche ist es wichtig, dass Sie Ihre Telekommunikationsdienste regelmäßig überprüfen lassen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten Sie bei allen rechtlichen Belangen innerhalb der Telekommunikationsbranche.

Besonderheiten beim Softwarevertrag

Software wird heute in jedem Unternehmen eingesetzt. Sei es zur Dokumentation von Prozessen, zur Kundenerfassung oder im Tagesgeschäft. Allerdings können Software- und Lizenzverträge sehr komplex gestaltet sein und erfordern deshalb besondere Umsicht und juristisches Know-How.

 

Bei der Vertragsgestaltung sollten beispielsweise folgende Fragestellungen klar geregelt werden:

It Verträge in deutsch oder englisch - KANZLEI WEBER LEGAL

Haftung beim Softwarevertrag

Eine fehlerhafte Software kann weitreichende Folgen haben. Löscht beispielsweise eine App sensible Daten oder kommt es zur falschen Anwendung, können erhebliche wirtschaftliche Schäden entstehen. So kann zum Beispiel eine andere Software oder Hardware geschädigt werden. Ebenso kann ein Schaden durch Nutzungsausfall oder durch Funktionsuntüchtigkeit der Software entstehen. Eine juristisch klar definierte Haftungsregelung ist daher von großer Bedeutung und schützt Sie vor unangenehmen und vor allem vor nicht kalkulierbaren Überraschungen.

IT-Verträge

Softwareentwickler, Hardwarehersteller und Programmierer sehen sich oft mit rechtlich komplexen Fragestellungen bei der Vertragsgestaltung für IT-Projekte konfrontiert. Denn in der Regel sind bei IT-Projekten zahlreiche Akteure involviert. Eine wichtige Rolle spielt zudem der Erfolg des Projekts. Dafür müssen Aspekte wie die Gewährleistung und Haftung ausgeglichen gestaltet sein.

 

IT-Verträge können, je nach Projekt, auftraggeber- oder auftragnehmerfreundlich gestaltet sein und verschiedene Themen (wie etwa die Website-Erstellung, das Webdesign oder die Anwendung einer Soft- bzw. Hardware) zum Inhalt haben. Neben Verträgen zum Kauf einer Soft- oder Hardware gibt es die Möglichkeit, die Produkte zu vermieten bzw. zu lizenzieren (Nutzungsvertrag oder Lizenzvertrag). Als Rechtsexperten für IT-Recht unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Gestaltung von sämtlichen IT-Verträgen (wie Kauf- und Nutzungsverträge für Soft- und Hardware).